ZAUGG Maschinentechnik AG
Company Overview
Management
Gerhard Neudorfer
Au
Vice-chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Peter Rüegsegger
Eggiwil
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Damian Wirth
Frauenfeld
Chairperson of the management board
Joint signing authority (any two to sign)
Rita Rosser
Thierachern
Member of the management board
Joint signing authority (any two to sign)
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Fetching people and their companies
Address & Locations
Primary Address
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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 3302 | 10.02.2026 | 1006568922 | 13.02.2026 | 1006568922 |
| 2 | R17412 | 06.10.2025 | 1006453819 | 09.10.2025 | 1006453819 |
| 3 | 17011 | 30.09.2025 | 1006448552 | 03.10.2025 | 1006448552 |
Company Purpose
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, das Erbringen von Dienstleistungen, die Herstellung, den Vertrieb von und den Handel mit Maschinen und Geräten, namentlich solchen für die Land- und Bauwirtschaft. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke, Wertschriften, Patente und andere Schutzrechte erwerben oder weiterveräussern, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und sie kann bei der Verfolgung ihres Zwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Die Gesellschaft kann ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich ohne Einschränkung im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft Sicherheit stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.