Wohlfahrtsstiftung Swissmem

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.736.065
Calendar
Date of incorporation:
2/15/1971
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
foundation

Previous Company Names

  • Wohlfahrtsstiftung des Vereins Schweizerischer Maschinen-Industrieller

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1496001.02.20212404.02.20211005091498
22518330.06.202012703.07.20201004927599
33854803.10.201919408.10.20191004732295
41123222.03.20186027.03.20184136051
53999421.11.201223026.11.20126946596
62653230.07.201214903.08.20126797300
71532321.04.20118228.04.20116139400
83695716.12.200824822.12.200848/4794430
92270712.08.200815818.08.200828/4614966
101327814.05.20089520.05.200823/4482642

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für das Personal von Swissmem im Fall von Alter, Invalidität, Tod (Hinterbliebenenschutz) und unverschuldeten Notlagen oder anderen Härtefällen sowie allgemein die Durchführung und Förderung von Massnahmen, die der Personalwohlfahrt dienen. Sie kann zu diesem Zwecke insbesondere auch Zuwendungen an die Pensionskasse von Swissmem machen zwecks Verbesserung von generell oder im Einzelfall ungenügenden Versicherungsleistungen oder zur Erhöhung der Deckungsmittel. Die Stiftung kann ferner Zusatzversicherungen für das leitende Personal von Swissmem einrichten. Zur Erreichung des Stiftungszweckes oder einzelner Teile davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teils derselben abschliessen. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann mit Zustimmung von Swissmem der Tätigkeitsbereich der Stiftung auch auf das Personal von Organisationen ausgedehnt werden, die Swissmem nahestehen. Voraussetzung ist, dass diese Organisationen der Stiftung entsprechende Mittel zuwenden. Der Stiftungsrat bestimmt nach freiem Ermessen in Würdigung der jeweiligen Verhältnisse der vorhandenen Mittel durch Beschluss oder Reglement den Umfang der Fürsorgetätigkeit der Stiftung im Rahmen der in Absatz 1 genannten Zwecke. Die Stiftung darf nicht zu Leistungen herangezogen werden, zu denen Swissmem oder der Stiftung angeschlossene Organisationen gesetzlich verpflichtet sind, oder die (wie Gratifikationen, Teuerungszulagen, Dienstaltersgeschenke usw.) lohnähnlichen Charakter haben.