Verein Leuchtturm für Krebsbetroffene in Liquidation

associationLiquidation

Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-114.034.862
Calendar
Date of incorporation:
1/21/2008
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Location:
Opfikon
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Office:
Opfikon
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Legal Form:
association

Previous Company Names

  • Verein Leuchtturm für Krebsbetroffene

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1B915025.02.2025B4128.02.20251006269786
2574205.02.20252710.02.20251006251687
31218830.03.20096503.04.200929/4958066
4174121.01.20081725.01.200819/4308242

Company Purpose

Der Leuchtturm ist eine Anlaufstelle für Krebspatienten und Angehörige während und nach der Krankheit, wo sie Hilfe und Unterstützung im Gespräch und Austausch (auch in Gruppen) unter seinesgleichen erhalten sollen. Dies kann im Spital, in einem öffentlichen Raum (später vielleicht im Leuchtturm selbst) oder beim Erkrankten zuhause stattfinden. Wiedereinstiegs- und Hilfszentrum in die beruflichen Tätigkeiten und Umschulungen. Kontakte zu Berufsbildungszentren und Stellenvermittlungen. Im Sterbeprozess ist der Leuchtturm ein jederzeit erreichbarer Begleiter für den Sterbenden und seine Angehörigen. Öffentlicher und einfach zugänglicher Stützpunkt zum Wohle der Erkrankten, Angehörige und für all jene, die in irgendeinem Bezug zur Krebserkrankung stehen und das Verlangen in sich spüren, den Leuchtturm aufzusuchen. Hilfe- und Erholungszentrum für Seele, Geist und Körper. Unterstützung bei der Bewältigung von administrativen Tätigkeiten wie Krankenkasse und Gesundheitskosten. Der Verein soll nicht isoliert oder konkurrierend zur Schulmedizin und -psychologie wirken, sondern diese in wirksamer und sinnvoller Zusammenarbeit ergänzen. Bei Krankenbesuchen im Spital erklären wir im Umriss den Zweck des Besuches und des Leuchtturms und überlassen es dem Patienten, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Alle Dienste des Leuchtturms sind für die Patienten und Angehörigen kostenlos, allfällige Spenden werden vollumfänglich dem Vereinsvermögen zugefürt. Wer den Leuchtturm von sich selbst aufsucht, soll eine freundlich familiäre Atmosphäre vorfinden, in der der Besucher selbst Ablauf, Form und Inhalt der Zusammenkunft bestimmt. Alle Hilfeleistungen und Hingabe gelten sowohl für Erkrankte, wie auch für seine Familie, Angehörige und Freunde.