Verband Schweizerischer Antiquare und Restauratoren

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-103.560.661
Calendar
Date of incorporation:
4/24/1973
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
association

Previous Company Names

  • Verband schweizerischer Antiquare und Restauratoren

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
13855803.09.202417306.09.20241006123404
24987630.11.202123603.12.20211005348298
34321209.12.201524214.12.20152536493
41693003.05.20108807.05.201027/5622050
52833712.11.200222318.11.200220/730842
61644623.07.199714329.07.19975398
7486505.03.19964911.03.19961386
81781507.09.199318321.09.19934943
975616.01.19921728.01.1992390
101346628.12.19791115.01.1980145

Company Purpose

Der Verein bezweckt möglichst viele Antiquitätenhändler, Kunsthändler, Antiquare und Restauratoren zu vereinen; das gute Einvernehmen unter den Berufsangehörigen durch kollegiale Beziehungen zu fördern und zu erhalten; sich für die Entwicklung des Berufsstandes zu verwenden und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden zu fördern und zu wahren; die Interessen der Mitglieder vor Behörden, Gerichten und gegenüber anderen Verbänden wahrzunehmen; Kunst- und Antiquitätenmessen sowie andere Veranstaltungen im Interesse der Mitglieder zu organisieren; Informationen aus dem In- und Ausland, welche die Mitglieder des Verbandes interessieren, zu sammeln und an diese weiterzuleiten. Er kann auch in den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, die den Beruf betreffen, mitarbeiten und sich darin vertreten lassen; Wohlfahrtsstiftungen und Einrichtungen der Sozialfürsorge gründen oder unterstützen; Organisationen gründen, unterstützen oder sich an solchen beteiligen, die der Förderung des Berufes dienlich sind; direkt oder indirekt bei Amtsstellen und Behörden intervenieren, wenn es um die Belange des Berufsstandes geht; als Schiedsstelle wirken, Schiedsrichter bezeichnen und bei der Bildung von Schiedsgerichten mitwirken, wenn er darum ersucht wird; Einnahmen aus Veranstaltungen des Verbands, insbesondere der Organisation von Kunst- und Antiquitätenmessen, zur Förderung des Vereinszweckes verwenden, niemals aber an Mitglieder verteilen; weitere Aufgaben, die ihm von der Generalversammlung übergeben werden und mit dem Berufsstand in Bezug stehen, übernehmen.