Personalstiftung der Genossenschaft Hammer

FoundationActive

Company Overview

Registration icon
Swiss UID, VAT number:
CHE-109.721.359
Calendar
Date of incorporation:
1/6/1942
Location icon
Location:
Zürich
City icon
Office:
Zürich
Legal icon
Legal Form:
Foundation

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
12863127.06.202512502.07.20251006372247
22951705.07.202413210.07.20241006080324
31950403.06.201610908.06.20162876513
41826302.06.201410705.06.20141539299
53452930.10.201321304.11.20131160217
62679531.07.201215006.08.20126798366
72666310.07.200913516.07.200940/5143568
81084519.03.20095825.03.200926/4941206
9522319.02.20083825.02.200829/4357510
102373830.08.200617105.09.200620/3535338

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma (und der mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Sie kann zudem freiwillige Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Tod oder Invalidität der Arbeitnehmer der Stifterfirma (und der mit dieser finanziell oder wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Hinterbliebenen oder freiwillige Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer der Stifterfirma (und mit ihr finanziell oder wirtschaftlich eng verbundener Unternehmen) erbringen. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen oder Versicherungsprämien an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Art. 331 OR). Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma mittels schriftlicher Anschlussvereinbarung auch das Personal einer eng verbundenen Unternehmung anschliessen. Die schriftliche Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Rechte der bisherigen Destinatäre werden gewahrt.