Pensionskasse der D & A Gruppe

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.744.573
Calendar
Date of incorporation:
4/18/2005
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Location:
St. Gallen
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Office:
St. Gallen
Legal icon
Legal Form:
Foundation

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Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1(Transfer seat)(Transfer seat)
21461322.12.2025100652597329.12.20251006525973
3944525.08.2025100641923228.08.20251006419232
432610.01.2025100622891915.01.20251006228919
5155908.02.2024100595994313.02.20241005959943
65903.01.2023100564602906.01.20231005646029
7661804.07.2022100551531707.07.20221005515317
8182119.02.2021100510894324.02.20211005108943
9873909.09.2020100497805614.09.20201004978056
10380023.04.2020100487863828.04.20201004878638

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod für die Arbeitnehmer sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen derjenigen Gesellschaften, welche in der D&A Gruppe (Debrunner und Acifer Gesellschaften) zusammengefasst sind und sich der Stiftung angeschlossen haben, sofern diese Arbeitnehmer nicht bereits zum selben Zweck bei einer anderen Pensionskasse der D&A Gruppe versichert sind. Daneben können der Stiftung mit der D&A Gruppe wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen angeschlossen werden. Der Anschluss einzelner Gruppengesellschaften bzw. einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.