Marme Security-Systems GmbH in Liquidation

limited liability companyDeleted

Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-113.868.801
Calendar
Date of incorporation:
10/16/2007
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
limited liability company
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Capital:
CHF 20'000.00

Previous Company Names

  • Marme GmbH
  • Marme Security-Systems GmbH

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Address & Locations

Primary Address

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Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst

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SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
11124915.03.20225518.03.20221005430036
24251604.12.201523909.12.20152528247
34375909.11.200922113.11.200924/5342338
42063408.06.200911112.06.200934/5063892
52873016.10.200720422.10.200720/4165826

Company Purpose

Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Gütern aus den Bereichen Sicherheitstechnik, Alarmanlagen und Videoüberwachung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich technische Sicherheiten. Ferner bezweckt die Gesellschaft den Handel mit Waren aller Arten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung desUnternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere, sich an Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland zu beteiligen und Grundeigentum zu erwerben und zu veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten. Zu diesem Zweck ist die Gesellschaft befugt, Partnerschaften mittels Verträgen und Beteiligungen mit allen zweckdienlichen Firmen und Unternehmungen im In- und Ausland einzugehen, beziehungsweise alle Geschäfte zu betreiben, beziehungsweise Dienstleistungen anzubieten oder Lizenzen hierzu zu erwerben oder zu vergeben, die den Zielen der Gesellschaft direkt oder indirekt dienlich sind. Des weiteren ist die Gesellschaft befugt, alle hierzu erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, unter anderem den Erwerb, die An- beziehungsweise Vermietung von Immobilien im In- und Ausland, die Einstellung von Personal, die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland. Eine Erweiterung beziehungsweise Begrenzung des Gesellschaftszwecks kann von den Gesellschaftern stets einstimmig beschlossen werden.