Convenex AG
Company Overview
Management
Roland Steinmann
Meilen
Chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Markus Stebler
Uetikon am See
Limited joint signing authority (any two to sign)
Elisabeth Arm
Hünenberg
Vorsitzende der geschäftsleitung (ceo)
Joint signing authority (any two to sign)
Christian Gmür
Feusisberg
Limited joint signing authority (any two to sign)
Richard Loretan
Küsnacht
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
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Fetching people and their companies
Address & Locations
Primary Address
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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 5439 | 20.08.2025 | 162 | 25.08.2025 | 1006415712 |
| 2 | 7909 | 10.12.2024 | 243 | 13.12.2024 | 1006204121 |
| 3 | 4165 | 19.07.2023 | 141 | 24.07.2023 | 1005802214 |
| 4 | 4612 | 05.09.2018 | 174 | 10.09.2018 | 1004452189 |
| 5 | 3300 | 26.06.2018 | 124 | 29.06.2018 | 4324639 |
Company Purpose
Die Gesellschaft bezweckt im In- und Ausland die Beratung von Unternehmen und Unternehmern in allen Bereichen der Unternehmensführung sowie in Finanzierungs- und Investitionsfragen und bezüglich Vermarktungsstrategien; sie kann auch Managementaufgaben übernehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft eigene Produkte, Konzepte und Strategien und/oder solche von Dritten entwickeln und vermarkten und/oder Dritte in diesem Bereich beraten und unterstützen. Ebenso kann sie Wissen und spezifisches Know-how vermitteln. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Aktionäre berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.